Mitglieder

Die Mitglieder des KJR


Die Delegierten der Mitgliedsverbände haben die Möglichkeit, sich in den KJR-Vorstand wählen zu lassen. Je nach Mitgliederzahl haben die Verbände bis zu fünf Stimmen bei allen Abstimmungen sowie das Recht, Anmerkungen und Anträge auf den Vollversammlungen einzubringen. Sie bestimmen so das Geschehen aktiv mit.
An alle Mitgliedsverbände wird jährlich ein von den Mitgliederzahlen abhängiger Zuschuss ausgeschüttet.

Mitglied im KJR kann jeder Verband werden, der in mindestens drei Gemeinden im Landkreis eigenständige Kinder- und Jugendgruppen mit jeweils mind. sieben Mitgliedern unter 27 Jahren hat. Die Mitgliedschaft beim KJR e.V. Landkreis Karlsruhe ist kostenfrei.