Antrag bis Ende November abgeben
Der KJR bezieht einen festen Etat über das Landratsamt. Ein festgelegter Anteil dieses Etats wird als Zuschuss jedes Jahr im Dezember an unsere Mitgliedsverbände ausgeschüttet – nach einem festgelegten Schlüssel, gestaffelt nach der Anzahl der Mitglieder jedes Verbands. Der Antrag für die Mittelzuschüsse wird zur Jahresmitte zugeschickt und muss spätestens am 30. November abgegeben werden. Er muss die Mitgliederzahlen (bis 27 Jahre) vom 1.1. des jeweiligen Jahres enthalten sowie eine Statistik, wie viele Mitglieder in welcher Gemeinde vorhanden sind.